BERATUNGSFELDER
Steuer-, Außenhandels- und Verwaltungsrecht
Die Kanzlei berät zu allen steuerrechtlichen Aspekten, sowohl auf Bundes- als auch auf lokaler Ebene.
Zu den Beratungsschwerpunkten und dem Mehrwert der Kanzlei gehört die Steuerberatung bei Erbschaften, Unternehmensumstrukturierungen, Verschmelzungen sowie Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A).
Da ein großer Teil der Mandanten der Kanzlei ausländische und transnationale Unternehmen und Unternehmensgruppen sind, verfügt die Kanzlei über umfangreiche Erfahrung bei Transaktionen innerhalb von Unternehmensgruppen und Restrukturierungen sowie in der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Hinblick auf den globalen und nationalen Trend zur Transparenz bei der Einhaltung von steuerlichen Bestimmungen hat die Kanzlei umfassende Kompetenz darin, Orientierung zu bieten und hierbei das Bewusstsein für die Relevanz und Bedeutung dieses Themas zu schärfen.
Im Rahmen der diversen von Mexiko unterzeichneten Außenhandelsabkommen, berät die Kanzlei im Bereich Außenhandel und Zoll, auch in Bezug auf die verschiedenen Exportförderungsprogramme wie IMMEX und die damit verbundenen Regelungen und Verwaltungsvorschriften.
Im steuerlichen Bereich sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten unvermeidbar. Die Kanzlei berät auch in diesem Bereich, einschließlich im Zusammenhang mit der Nichtkonformität und Ungültigkeit öffentlicher Ausschreibungen, ein Bereich in dem die Kanzlei regelmäßig sehr gute Resultate erzielt hat.
Steuer-, Außenhandels- und Verwaltungsrecht
Die Kanzlei berät zu allen steuerrechtlichen Aspekten, sowohl auf Bundes- als auch auf lokaler Ebene.
Zu den Beratungsschwerpunkten und dem Mehrwert der Kanzlei gehört die Steuerberatung bei Erbschaften, Unternehmensumstrukturierungen, Verschmelzungen sowie Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A).
Da ein großer Teil der Mandanten der Kanzlei ausländische und transnationale Unternehmen und Unternehmensgruppen sind, verfügt die Kanzlei über umfangreiche Erfahrung bei Transaktionen innerhalb von Unternehmensgruppen und Restrukturierungen sowie in der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Hinblick auf den globalen und nationalen Trend zur Transparenz bei der Einhaltung von steuerlichen Bestimmungen hat die Kanzlei umfassende Kompetenz darin, Orientierung zu bieten und hierbei das Bewusstsein für die Relevanz und Bedeutung dieses Themas zu schärfen.
Im Rahmen der diversen von Mexiko unterzeichneten Außenhandelsabkommen, berät die Kanzlei im Bereich Außenhandel und Zoll, auch in Bezug auf die verschiedenen Exportförderungsprogramme wie IMMEX und die damit verbundenen Regelungen und Verwaltungsvorschriften.
Im steuerlichen Bereich sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten unvermeidbar. Die Kanzlei berät auch in diesem Bereich, einschließlich im Zusammenhang mit der Nichtkonformität und Ungültigkeit öffentlicher Ausschreibungen, ein Bereich in dem die Kanzlei regelmäßig sehr gute Resultate erzielt hat.