ANWÄLTE

Héctor Holguín Zaldívar

PARTNER

hholguin@muclaw.mx

Héctor ist seit mehr als 13 Jahren hauptsächlich in den Bereichen Zivil-, Handels- und Familienprozessrecht tätig. Er vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten und ist immer auf der Suche nach der besten Strategie für die Interessen seiner Mandanten.

Tätigkeitsschwerpunkte

Héctor verfügt über eine umfassende Erfahrung in der Beratung zu Verträgen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Erfüllung und Auslegung von Handelsverträgen. Ebenso hat er mehrere Fälle im Zusammenhang mit dem Versicherungs-, Rückversicherungs- und Bürgschaftsrecht betreut, wie z.B. Ansprüche auf Zahlung von Versicherungsentschädigungen, Verteidigung der Rechte des Versicherten und spezielle Gerichtsverfahren zu den Rechten und Pflichten von Bürgschaftsinstituten.

Ebenso verfügt er über umfangreiche Erfahrung in Verfahren im Zusammenhang mit dinglichen Rechten, zivilrechtlichen Haftungsverfahren (Haftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern, Sachschäden, immaterielle Schäden und Schäden aus strafbaren Handlungen) und familienrechtlichen Angelegenheiten: Scheidungsverfahren, Unterhalt, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht sowie der Rückführung von Minderjährigen.

Sprachen

Spanisch und Englisch

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Iberoamericana
  • Masterabschluss in Privatrecht von der Universidad Nacional de Rosario.
  • Abschluss in “American English for Students of Law” von der Yale Law School.
  • Abschluss in “English for Legal Purposes and Introduction to US Law” von der Case Wetern Reserve University.

Repräsentative Mandate

Im Jahr 2014 obsiegte Héctor vor Gericht gegen einen internationalen Versicherer und stellte sicher, dass für seinen Mandanten, ein Versicherter, die ursprünglichen Vertragsbedingungen der Lebensversicherung weiterhin galten, da der Versicherer den Wert der Jahresprämie unter Verletzung der Verbraucherrechte um 1000% erhöhte; mit diesem Urteil hat er erreicht, dass der Versicherer die Erhöhung der Prämie gemäß dem nationalen Verbraucherpreisindex begrenzen musste.